Aufzugsschachtentrauchung 

Gemäß Energieeinsparverordnung müssen Aufzugsschächte verschlossen sein  damit die Gebäudehülle dicht ist und keine Energie entweichen kann .

Um dies mit der Aufzugsrichtlinie in Einklang zu bringen ist es notwendig den Aufzugsschacht mit einer Entrauchungsanlage auszurüsten .

 

 

Wir beraten Sie und Installieren entsprechende Anlagen .