Aufzugsschachtentrauchung
Gemäß Energieeinsparverordnung müssen Aufzugsschächte verschlossen sein damit die Gebäudehülle dicht ist und keine Energie entweichen kann .
Um dies mit der Aufzugsrichtlinie in Einklang zu bringen ist es notwendig den Aufzugsschacht mit einer Entrauchungsanlage auszurüsten .
Wir beraten Sie und Installieren entsprechende Anlagen .